ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt das Hotel nicht an, es sei denn das Hotel hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
2 Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das/die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. Eine Änderungsvereinbarung bedarf der Schriftform.
3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht im Preis enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kulturförderabgaben oder Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf die vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Die Rechnungen des Hotels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10% und bei Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das Hotel berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
3.8 Es werden keine Fremdwährungen zur Zahlung der in Anspruch genommenen Leistungen akzeptiert.
4 Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
4.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des
vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Etwaige weitere
Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.
4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Falls und soweit der
Kunde bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Erlöse aus anderweitiger Vermietung
sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 10% des
Zimmerpreises/Nacht (exklusive Frühstück) vereinbart. Dem Kunden steht der Nachweis eines höheren
Prozentsatzes für die Bemessung der ersparten Aufwendungen frei.
4.5 Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung
nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.
4.6 Eine Vergabe von Apartments/ Zimmern an Minderjährige unter 18 Jahren, ohne Aufsicht und Begleitung durch eine volljährige Aufsichtsperson, ist nicht zulässig. Dies trifft auch zu, sollte die Begleitperson ein weiteres, sich im gleichen Haus befindliches Apartment oder Zimmer gebucht haben.
6 Rücktritt des Hotels
6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist
das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte
Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.
6.3 Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn beispielsweise
o höhere Gewalt und andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
o Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher
Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
o das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
o der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
o ein Verstoß gegen I. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt;
o das Hotel geschlossen wird;
o der Kunde die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben hat;
o ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.
5 Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels, Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, No
Show)
5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Ohne eine Zustimmung des Hotels ist der Kunde bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern
verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu bezahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben angegebene Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
Es gelten folgende Stornierungsregelungen:
bis 15 Tage vor Anreise: kostenfrei
in den 14 Tagen vor Anreise: 80%
Bei Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.
7.2 Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel – oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Ausschließlich bei Verfügbarkeit steht ein Stellplatz pro Zimmer zur Verfügung. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gem. 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
7.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
8 Haftung des Kunden
8.1 Raucht der Kunde in einem Nichtraucherzimmer, so verpflichtet er sich, an das Hotel eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zu bezahlen.
8.2 Das Hotel weist darauf hin, dass sämtliche Zimmereinrichtungsgegenstände (inklusive Dekoration) inventarisiert sind. Sollte das Hotel das Fehlen einzelner Einrichtungsgegenstände unmittelbar nach der Zimmerrückgabe feststellen, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behält sich das Hotel vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.
9 Haustiere
9.1 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
9.2 Hunde dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels in vorgegebenen Zimmern gegen eine zu vereinbarende Gebühr untergebracht werden. Der Aufenthalt von Hunden im Frühstücksraum/Café und den Wellnessanlagen (Gymnastikraum, Gym-Hütte, Sauna) ist untersagt. Hunde sind weiter im Garten ausschließlich an der Leine zu führen. Hundekot ist ohne Aufforderung sofort zu entfernen.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Der Lederer Hof bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Tegernsee.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München.
10.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
EINSTELLBEDINGUNGEN FÜR PARKGARAGEN UND HOTELPARKPLÄTZE (AGBP)
1 Mietvertrag
1.1 Mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt
keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
2 Benutzungsbestimmungen
2.1 Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind
stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
2.2 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den
Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall
nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
2.3 Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.
2.4 Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie
keine Wertgegenstände zurückzulassen.
3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften
3.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.
3.2 Im Parkbereich sind nicht gestattet:
− das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
− die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,
− das unnötige Laufenlassen von Motoren,
− das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
− das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,
− das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,
− das Verteilen von Werbematerial.
3.3 Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.
3.4 Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
4 Entgelt/Parkdauer
4.1 Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
4.2 Die Höchstparkdauer beträgt die Anzahl der gebuchten Nächte im Hotel, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen
wird.
4.3 Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus
dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters
und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens 7 Tagen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Hotel
steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.
4.4 Das Hotel darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Fahrzeuges nachprüfen. Der Nachweis wird u.a. durch die Vorlage des Parkscheines geführt; der Mieter kann einen anderen Nachweis
erbringen.
4.5 Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils
volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.
5 Haftung des Hotels
5.1 Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
5.3 Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten
Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem
Fahrzeug befestigter Sachen.
5.4 Ist der Mieter Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen
des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht,
da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die
dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die KfzHaftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6 Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.
6.2 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von Ziffer 3.2.
7 Pfandrecht/ Zurückbehaltungsrecht/ Verwertung
7.1 Dem Hotel steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.
7.2 Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder
zu verwerten, sofern dies dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung
zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der
Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen
Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Parkentgeltes.
7.3 Unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 haftet der Mieter dem Hotel für alle entstandenen
Kosten.